Grundlage ist die am 17. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand, welche für Anträge ab dem 1. Januar 2016 gilt (Link zur BAnz-Veröffentlichung).
Mit der Fortführung des Förderprogramms soll die Zahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter gesteigert werden und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale gehoben werden. Um die Umsetzungsquote identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, wird auch eine Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen durch den Energieberater gefördert.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wurde der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz von 80 % der förderfähigen Beratungskosten wurde in beiden Bereichen erhalten.
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren auf www.bafa.de. GLR