Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen wurde grundlegend überarbeitet. Die Förderung wurde deutlich vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

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Die bisherigen Regeln waren seit 2008 in Kraft, die Förderung wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 01.01.2014 entgegen. Für die Antragstellung ist ein elektronisches Antragsverfahren eingerichtet worden. Die Datenblätter zur Datenerhebung sowie die weiterführenden Erläuterungen sind als Anhang zur novellierten Richtlinie in Kürze auf der Internetseite des BAFA einzusehen. GLR
Weitere Infos beim BAFA