Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit einer Förderung durch zusätzliche Tilgungszuschüsse der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien, Programmteil Premium (Marktanreizprogramm).
Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Änderungsrichtlinie gestellt wurden, gilt die letzte Fassung der geänderten Richtlinie, auch wenn die Entscheidung über den Antrag erst nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erfolgt. GLR
Link zur Zweiten Änderung der Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom 30. Dezember 2019, BAnz AT vom 31. Dezember 2019 B3
Link zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom 21. Dezember 2018, BAnz AT vom 27. Dezember 2018 B3
Link zur Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom 16. Dezember 2015, BAnz AT vom 30. Dezember 2015 B1