Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat am 4. März 2012 unter anderem beschlossen, von 2012 bis 2014 für die Gebäudesanierung jeweils 1,5 Mrd. Euro/a zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Ausweitung der Förderung, sondern nur um die tatsächliche Bereitstellung des veranschlagten Fördervolumens für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW.
Zuvor war im Januar 2012 bekannt geworden, dass das Bundesfinanzministerium aufgrund inzwischen als sicher geltender Einnahmeausfälle aus dem Handel mit Emissionszertifikaten die Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur teilweise zur Bewirtschaftung zugewiesen hatte (Bericht im GEB-Newsletter).
Die vollständige Bereitstellung der geplanten Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) soll durch eine Umschichtung im EKF realisiert werden. Laut neuer Planung erhält deswegen das Marktanreizprogramm (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) gar keine Mittel mehr aus dem EKF, ursprünglich waren für 2012 aus dem EKF 100 Mio. Euro vorgesehen. GLR
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