Contracting kann für Privatpersonen interessant sein, wird aber in erster Linie von Kommunen, Industriebetrieben oder der Wohnungswirtschaft wahrgenommen. Anstatt selbst in die Heizungs- oder Anlagentechnik zu investieren, sie zu planen, einzubauen, die Versorgung mit Brennstoff und die Wartung zu übernehmen, kauft man Strom und Wärme oder beides einfach ein. Die Technik kann im Gebäude installiert werden, bleibt aber Eigentum des Auftragnehmers. Eine weitere Möglichkeit: Anstatt selbst Effizienz- und Einsparmaßnahmen zu planen und zu organisieren, überlässt man die Organisation und Durchführung einem externen Dienstleister.
Im ersten Fall ist von Energieliefer-Contracting (ELC) die Rede, im zweiten von Energiespar-Contracting (ESC). Effizienzexpert:innen, die Kommunen, die Industrie oder die Wohnungswirtschaft beraten, sollten auch über diese Optionen informieren können. Eine Vorreiterrolle und damit einen gewissen Vorsprung in Sachen Contracting nimmt Baden-Württemberg ein. GEB-Redakteur Alexander Borchert hat deswegen mit Jens Sandmeier, stellvertretender Bereichsleiter im Fachbereich Contracting der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) gesprochen.
Bild: KEA-BW
Jens Sandmeier: „Einer der Vorteile des Contracting ist, dass man aufgrund der langen Vertragslaufzeiten auch Maßnahmen umsetzen kann, die sich nicht gleich in den ersten zehn Jahren refinanzieren.“
Herr Sandmeier, wie würden Sie allgemein die Vorteile des Energie-Contracting für die Auftraggeberseite beschreiben, sowohl was das Energieliefer- als auch das Energiespar-Contracting betrifft?
Die großen Vorteile von Contracting für die Auftraggeber – zum Beispiel Kommunen – sind: die Entlastung des Personals, ...
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