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Netzorientierte Steuerung

Wenn Netzbetreiber dimmen dürfen

Zum 1. Januar 2024 ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Festlegung regelt die „netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung handelt es sich um eine bestimmte Anlage, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox. Netzorientierte Steuerung bedeutet, dass Verteilnetzbetreiber im Falle einer akuten Netzüberlastung die Leistungsaufnahme dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf eine Mindestleistung beschränken können. Es handelt sich um eine Notfallmaßnahme zur Netzstabilisierung und nicht um ein präventives Vorgehen. Das Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur (Dena), hat vor Kurzem ein Factsheet zum § 14a EnWG veröffentlicht, das die Regelung verständlich erklärt. Der Artikel fasst die Inhalte aus dem Factsheet zusammen und erläutert, warum die Regelung notwendig ist, wer von ihr betroffen ist, was genau geregelt wird und wie die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber davon profitieren. Warum es die Regelung braucht Um die nationalen wie europäischen Klimaschutzziele einzuhalten, müssen in den kommenden Jahren die erneuerbaren Energien – insbesondere Photovoltaik und Windenergie – massiv ausgebaut werden. Gleichzeitig soll der erneuerbare Strom in immer mehr Bereichen eingesetzt werden, um dort den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren. Das gilt auch für dass Heizen und die Mobilität: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen in den Heizungskellern verbaut sein und 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen. Unabhängig davon, ob d ...

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