„Lange Zeit waren Ein- bis Zwei-Familienhäuser – auch Reihen- und Doppelhaushälften – der Schwerpunkt der Energieberatung bei Wohngebäuden. Wohnungseigentümergemeinschaften sind eine große Kundengruppe, die bislang häufig unter dem Radar lief. Das ändert sich gerade“, beobachtet Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. Seiner Einschätzung nach sorgen neue gesetzliche Vorgaben dafür, dass sich die Nachfrage nach Energieberatungen durch Wohnungseigentümer und Verwaltungen seit einigen Monaten deutlich erhöht.
Die vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebene Pflicht zur Heizungserneuerung wirft ihre Schatten voraus. Außerdem müssen nach den größeren Mehrfamilienhäusern nun auch mittelgroße Gebäude mit sechs bis zehn Einheiten bis Ende September 2024 einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen. Der Handlungsdruck in den Eigentümergemeinschaften wächst durch diese gesetzlichen Anforderungen. „Wir gehen davon aus, dass dieser Trend anhalten wird“, sagt Bolln. „Da haben die Energieberaterinnen und Energieberater ein großes und komplexes Aufgabenfeld vor sich.“
Spezifische Kenntnisse zu Eigentümergemeinschaften sind bislang nicht in den Anforderungen der Effizienzexpertenliste enthalten.
Katharina Bensmann, Leiterin Planung und Beratung Klimaneutrale Gebäude bei der Dena
Bild: Dena / Götz Schleser
Unterschiede zum Einfamilienhaus
Es gibt viele Gründe für die bisherige Zurückhaltung. Erstens sind WEG für Energieberatende als Mehrfamilienhäuser in baulich-technischer Hinsicht herausfordernder als Einfamilienhäuser. Die Problematik von Gasetagenheizungen, die unterschiedlichen Betriebskonzepte für PV-Anlagen oder auch die dichte Bebauung im ...
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