Störungen der Systeme für die Gebäudeautomation (GA) können von innen und von außen auftreten. Von innen indizierte Störungen der Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit betreffen die grundsätzliche Betriebssicherheit der Infrastruktur. Bei von außen indizierten Störungen handelt es sich in der Regel um Sabotage, Spionage oder unerlaubten Zutritt.
Die üblichen Angriffspunkte auf Automatisierungssysteme befinden sich vor allem auf Automations- und Managementebene eines Gebäudes, weniger auf der Feldebene oder den übergeordneten Ebenen im technischen Gebäudemanagement (Abb. 1). Darum besteht hier besonderer Handlungsbedarf.
Grundlegende Regelwerke in Deutschland sind die Standards und das Grundschutzkompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Grundschutzbausteine Infrastruktur für Gebäudemanagement (INF.13) und Gebäudeautomation (INF.14) sind verpflichtend für Bundesbehörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das Einheitsblatt VDMA 24774 (2023-03) beschreibt die aktuellen Vorgaben zur IT-Sicherheit in der Gebäudeautomation (Leitfaden für die Gebäudeautomation) und die EU-Verordnung 2016/679 informiert über die Datenschutzgrundverordnung für den Schutz personenbezogener Daten in der Gebäudeautomation.
Schwachstellen finden sich in vielen Bereichen
Welche Vorkehrungen im Gewerk Gebäudeautomation konkret zu treffen sind, müssen aus einer Risikoanalyse für die jeweilige Nutzung abgeleitet werden. Im BSI-Standards- und Grundschutzkompendium werden folgende bedeutende Gefährdungslagen für die Gebäudeautomation genannt:
unzureichende Planung der Gebäudeautomation, zum Beispiel durch fehlende Redundanzen oder hohe Komplexität der Z ...
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