Die Hersteller von Infrarotheizungen (IR-Heizungen) sind dabei, mit Unterstützung zahlreicher Forschungsinstitute eine Alternative zur klassischen Warmwasserheizung aufzubauen. Lars Keussen, Vorstand der Branchenvereinigung IG Infrarot Deutschland, betont, dass Infrarotheizungen schon heute die Kriterien des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Als Vorteile gegenüber der klassischen Wärmepumpenheizung nennt er die geringen Energieverluste, die gute Regelbarkeit – quasi „on demand“– und den geringen Installationsaufwand, weil die Paneele an bereits vorhandene Stromleitungen angeschlossen werden können.
Doch auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden könnte sich eine Infrarotheizung von Fall zu Fall anbieten, beispielsweise als hybride Komponente zur vorhandenen Warmwasserheizung. Wichtige Impulse für die Infrarotheizung könnten künftig zudem von der Verpflichtung der Energieversorger ausgehen, allen Kund:innen einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Auch die in einzelnen Bundesländern bestehende beziehungsweise eventuell kommende Solardachpflicht könnte sich positiv auswirken. Weitere Impulse könnten vom Ausbau der Elektromobilität im Zusammenhang mit dem bidirektionalen Laden ausgehen.
Wissenschaftlicher Vergleich von IR-Heizsystemen mit Fußbodenheizungen
Das an der Hochschule Konstanz durchgeführte Forschungsprojekt IR Bau hat sich bereits in den Jahren 2017 bis 2019 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Lowtech-Lösung in sehr gut wärmegedämmten Wohngebäuden eine preisgünstige Lösung und damit eine Alternative zur klassischen Warmwasser-Wärmepumpenheizung sein kann [1]. Keine Zweifel bestehen demnach daran, dass Infrarotheizungen aufgrund ihrer geringen thermischen Speichermasse ...
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