Um Leistungsschwankungen im Stromnetz durch flukturierende erneuerbare Energien auszugleichen, sollen in Deutschland bis 2032 intelligente Messtechnologien in Privathaushalten verbaut werden – sie gelten als zentraler Bestandteil von Smart Grids. Die Werte, die bei der Messung des Stromverbrauchs in Privathaushalten erhoben werden, können mithilfe von Apps oder anderer datenbasierter Mehrwertdienste rückgemeldet werden.
Smart Meter, die dabei zum Einsatz kommen, verfügen über Kommunikationseinrichtungen (Smart Meter-Gateways), die im Gegensatz zu herkömmlichen digitalen oder analogen Zählern den gemessenen Energieverbrauch in Echtzeit weitergeben können, zum Beispiel an den Netzbetreiber oder in die Cloud eines Dienstleisters. Diese Informationen können gesammelt, weiterverarbeitet und ausgewertet werden. Die Begriffe Smart Meter, intelligente Messsysteme oder – umgangssprachlich – intelligente Stromzähler können synonym verwendet werden.
Hintergrund ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das sichere Rahmenbedingungen für das Verwenden intelligenter Messeinrichtungen schafft. Die Datensicherheit ist dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragen. 2016 wurde der Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in Deutschland mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) eingeführt und 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) novelliert.
Die deutschlandweite Verbreitung von Smart Metern wird im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern vergleichsweise gering eingeschätzt [1]. In Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Schweden sowie den Niederlanden sind intelligente Stromzähler bereits allgemein verpflic ...
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