Wir haben etwas Bemerkenswertes erreicht. Wir haben eine Blaupause für den Übergang zu einem emissionsfreien Gebäudebestand geschaffen.“ Mit diesen Worten feierte Ciarán Cuffe, der zuständige Berichterstatter des europäischen Parlaments, die Einigung zur Novellierung der europäischen Gebäuderichtlinie.
Die zentralen Punkte der Richtlinie, die EU-Parlament, europäischer Rat und EU-Kommission ausgehandelt haben sind: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Die Mitgliedsstaaten entscheiden dabei eigenständig, welche Maßnahmen sie ergreifen und auf welche Gebäude sich diese beziehen. Die nationalen Maßnahmen müssen zudem sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Hinzu kommen weitere Vorgaben. Dazu zählen, dass Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen getroffen werden müssen und die Installation von Solaranlagen vorangetrieben werden soll (siehe Kasten). „Mit diesem Plan fügen wir den Dekarbonisierungsplänen der EU eine wesentliche Stütze hinzu und beginnen den langen Weg zur Reduzierung der europäischen CO2-Emissionen um 36 Prozent“, sagte Cuffe weiter.
Doch das Resultat ist ein Kompromiss – und eine deutliche Abschwächung dessen, was ursprünglich einmal geplant war. Der Vorschlag der EU-Kommission sah vor, den Gebäudebestand in den Mitgliedsstaaten in Effizienzklassen zu unterteilen. Für die Häuser der untersten beiden Klassen sollte dann eine konkrete Sanierungspflicht gelten, um Mindesteffizienzstandards zu erreichen.
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