Hüllfläche bei unbeheiztem Keller
Bei einer Mehrfamilien-Wohnhaussiedlung (Neubau) mit unbeheiztem Keller haben wir zunächst nur das Treppenhaus und den Aufzug mit in die Hüllfläche aufgenommen. Dabei ergaben sich mehrere Bereiche mit Flankendämmung im Treppenhaus und unter wandartigen Trägern aus Stahlbeton im EG.Der Bauherr hätte gerne eine vergleichende Untersuchung mit Aufnahme des gesamten Kellers in die Hüllfläche (Dämmung KG-Außenwände und untere Bodenplatte). Ist das zulässig, wenn dort keine Heizkörper installiert sind und es sich um eine Vollunterkellerung handelt?
Das GEG § 25 Berechnungsrandbedingungen Absatz 9 regelt:
(9) Für die Ermittlung des Höchstwerts des Transmissionswärmeverlusts nach § 16 ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Wohngebäudes in Quadratmetern nach den in DIN V 18599-1: 2018-09 Abschnitt 8 angegebenen Bemaßungsregeln so festzulegen, dass sie mindestens alle beheizten und gekühlten Räume einschließt.
Und DIN V 18599-1 Abschnitt 3.1.18 Bruttovolumen besagt wiederum:
[Das Bruttovolumen] schließt mindestens alle Räume des Gebäudes oder der Zone ein, die direkt oder indirekt durch Raumverbund bestimmungsgemäß konditioniert werden.
Nach GEG ist zur Bestimmung der Bilanzierungsgrenze also weder erforderlich, dass ein betrachteter Raum direkt beheizt ist, noch dass das Gebäudevolumen ausschließlich beheizte Räume umschließt. Für die Festlegung von Systemgrenzen besteht ein fachlicher Ermessensspielraum, um die Beheizungssituation praxisnah abbilden zu können. Am Beispiel eines nicht direkt beheizten Treppenhauses wie folgt:
Bei einem Treppenhaus ohne Heizkörper, also nicht direkt beheizt, aber außen gedämmten Wänden, ist es si ...
Abo-Inhalt
Energieberater fragen, Experten antworten
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.