Niemand möchte in einem Gebäude leben oder arbeiten, in dem Gefahren für Leib und Leben drohen. Die Errichtung von Bauwerken, wozu insbesondere die planerische Tätigkeit gehört, ist daher durch Gesetze, Normen und Richtlinien geregelt. Was hat das mit Datenschutz zu tun? Das Gebäudeenergiegesetz regelt energetische Standards im Neubau und der Sanierung im Bestand. Es gibt Standards und Handlungsrahmen vor und lässt zugleich Freiräume in der Umsetzung zu.
In den Datenschutzgesetzen ist es ähnlich. Datenschutzkonformes Handeln bewegt sich in einem gesetzlichen Rahmen, genau wie das Bauen und Sanieren. Wer das verinnerlicht und akzeptiert, tut sich auch mit dem Datenschutz leichter. Übrigens, die Anforderungen des GEG und der anhängigen Normen sind umfangreicher als diejenigen des Datenschutzrechts.
Datenschutz-Grundlagen in der Energieberatung
Wenn Sie den folgenden, zugegeben sehr langen, Satz verstehen und bestätigen können, sind Sie bezüglich Ihrer Datenschutzkonformität sehr gut aufgestellt:
„Im Rahmen meiner Energieberatung erfolgen sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten für eindeutige, nachvollziehbare und legitime Zwecke, unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundsätze, basierend auf gültigen Rechtsgrundlagen, mit Bereitstellung von Informationen für die betroffenen Personen, mit ausschließlich legitimierter Weitergabe an Dritte, für die Betroffenen risikominimierend, geschützt durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen.“
Umfang und Tiefe der Maßnahmen, die im Datenschutz zu ergreifen sind, hängen auch maßgeblich davon ab, ob Sie Einzelunternehmer sind oder es sich um ein Unternehmen mit Mitarbeitern handelt. Ich werde mich nachfolgend im Wesentlichen au ...
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