In der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen: Energieausweise für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Die Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zieht sich wie ein roter Faden durch die novellierte EnEV und soll daher auch in diesem Beitrag als Orientierung dienen.
Bis zum 30. September 2008 kann generell zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen gewählt werden. Danach wird der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs für Wohngebäude zur Pflicht, die weniger als fünf Wohneinheiten haben und zum Zeitpunkt der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht eingehalten haben und nicht durch spätere Änderungen darauf gebracht wurden. Für alle anderen besteht die Wahlfreiheit weiter.
Um die Rechenregeln für die Erstellung eines Energieausweises jedoch eindeutig zuordnen zu können, muss man zwischen zu errichtenden und bestehenden Gebäuden unterscheiden (Abb. 1 ).
Zu errichtende Wohngebäude
Für zu errichtende Wohngebäude ändert sich mit der Novellierung der EnEV nichts Wesentliches bei der Erstellung eines Energieausweises, vormals Energiebedarfsausweis. Die DIN-Normen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs QP" und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes HT' bleiben für Wohngebäude unverändert. So gelten für die Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs Qh die DIN EN 832:2003-06 in Verbindung mit DIN V 4108-6:2003-06 geändert durch die Berichtigung 1 vom Mä ...