Schulen, Rathäuser und Sporthallen – viele Städte und Gemeinden müssen ihre Liegenschaften energetisch sanieren. Doch oft fehlen ihnen die nötigen finanziellen Mittel zum Umbau sowie Kapazitäten für die Planung und Umsetzung. Einen Ausweg bietet das Energie-Contracting. In den meisten Fällen werden solche Projekte über einen Effizienzdienstleister finanziert. Die Kommunalaufsicht muss diese dann genehmigen. Denn die Zahlungsverpflichtungen einer Kommune werden laut Landesverwaltungsrecht einer Kreditaufnahme gleichgestellt. Die Prüfung der oft komplexen Verträge durch Regierungspräsidien und Landratsämter ist jedoch nicht einfach. Eine neue Handreichung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zeigt Kommunalaufsichtsbehörden im Südwesten, wie sie Energie-Contracting-Verträge einfacher checken können. Das achtseitige Papier zeigt, welche Dokumente auf welcher Rechtsgrundlage zu prüfen sind und unterstützt so die Genehmigungsverfahren für die Projekte.
Welche Arten von Energie-Contracting es gibt
Beim Energie-Contracting setzt ein Energiedienstleister auf eigene Kosten eine individuell auf die Liegenschaft zugeschnittene energetische Sanierung um. Der Auftraggeber erhält Gebäude mit effizienter, klimafreundlicher Anlagentechnik. Ziel dieses Geschäftsmodells ist ein dauerhaft energieeffizienter Betrieb der technischen Anlagen in einem Gebäude. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs bis 15 Jahre. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen Energieliefer-Contracting und Energiespar-Contracting. Beim Energieliefer-Contracting erhält der Contractor seine Vergütung über die im Gebäude verbrauchte Energie, er finanziert sich über die Energielieferung. Beim Energiespar-Contracting refinanziert er sich über die tatsächlich eingesparten Energie- und Wartungskosten. Das Risiko trägt hier der private Contractor: Er bekommt nur das vergütet, was tatsächlich eingespart wird. Daher ist er stark an dem Erfolg der Sanierung interessiert.
Die „Handreichung zur Genehmigung von Contracting-Projekten in Baden-Württemberg“ können Rechtsaufsichtsbehörden beim Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW unter contracting@kea-bw.de bestellen. In seiner kommenden Ausgabe zeigt der Gebäude-Energieberate wie Energieberater:innen von dem neuen Geschäftsfeld Energie-Contracting profitieren können und welche Rolle sie dabei spielen. Quelle: KEA-BW / jb
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