Vor genau zwei Jahren hatte die EU-Kommission den ersten Vorschlag für die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie vorgelegt. Er ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll.
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass jedes Mitgliedsland der EU seinen Gebäudebestand in Klassen unterteilt. Für die untersten zwei Klassen sollte eine Sanierungspflicht gelten. Damit sollte ein völliger Verfall der Gebäude mit der schlechtesten Substanz verhindert werden. Die Belastungen für die Hausbesitzenden seien zu hoch, so die Bedenken aus den Mitgliedsländern. Die Sanierungspflicht wurde gekippt.
Nun sollen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise – bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent – reduzieren. Wie sie dies erreichen, bliebe ihnen dabei freigestellt. Jedoch soll hierbei die energetische Sanierung der jeweils energetisch schlechtesten Wohngebäude 55 Prozent der Energieeinsparung liefern. Bei Nichtwohngebäuden sollen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26 Prozent bis 2033 einführen. pgl