Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss die Mündung eines neu errichteten beziehungsweise nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden – unabhängig davon, ob der Schornsteinzug im Wohngebäude oder außen an der Hauswand positioniert wird. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin, der die Hersteller moderner Feuerstätten und Schornsteinsysteme vertritt. Ziel der Neuregelung sei eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen sein. Dies sei gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liege.
Branche bietet unterschiedliche Lösungen für Schornsteine an
Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins stellt laut HKI die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins dar, der sich nicht nur für alle zugelassenen Feuerstätten nutzen, sondern auch zeitsparend und flexibel installieren lässt. Am besten möglichst nahe am First, ansonsten vergrößert sich der Montageaufwand. Denn je weiter die Schornsteinmündung vom First entfernt liegt, nimmt die gesetzlich geforderte Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional zu. Bis zu drei Meter Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind dem HKI zufolge in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. „Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert, also abgestützt oder abgespannt werden“, schreibt der Verband in einer Presseinformation. Grundsätzlich sei auch eine innen geführte Abgasanlage mit einem überschaubarem Montage- und Kostenaufwand sowie ohne hohe statische Anforderungen möglich. Systeme mit Leichtbauschächten seien kompakt ausgeführt und so leicht, dass sie auf jeder normalbelastbaren Geschossdecke montiert werden können.
Gewerke arbeiten Hand in Hand
Wer den nachträglichen Einbau einer modernen Holzfeuerung nebst Schornstein plant, sollte sich mit der oder dem zuständigen Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger, dem Hersteller, einem Dachdeckerbetrieb und einem Kaminstudio in Verbindung setzen. Dazu rät der HKI, da die Installation zu den anspruchsvollen Arbeiten gehört und die besonderen Fachkenntnisse der jeweiligen Gewerke erfordert. Die Betriebe beachten die Anleitungen der Hersteller und die Bestimmungen zum Brandschutz. Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft die zuständigen Schornsteinfeger:innen die gesamte Anlage. Ist alles in Ordnung, erteilen sie die offizielle Betriebserlaubnis. Quelle: HKI / jb
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