Die deutsche Praxis, dass Bauprodukte über Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, auch wenn sie bereits über ein CE-Zeichen verfügen und in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet werden, verstoßen gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Oktober 2014 bestätigt.
Das bisherige nationale System unterzieht jedoch (auch) Bauprodukte, die bereits die CE-Kennzeichnung haben, zusätzlichen Tests, bevor sie in Deutschland vermarktet werden. Die Kommission hatte zahlreiche Beschwerden von Herstellern und Importeuren von Bauprodukten erhalten, die Schwierigkeiten haben, ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu verkaufen.
Das EuGH-Urteil bezieht sich auf Bauprodukte, die durch bestimmte harmonisierte europäische Normen abgedeckt sind (insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte). Da die EU-Kommission jedoch eine weitere große Anzahl von ähnlichen Beschwerden in Bezug auf die deutsche Behandlung von Produkten erhalten hat, die anderen harmonisierten Normen unterliegen, wird sich das Urteil laut EU-Kommission auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten auswirken. GLR