Die Bundesnetzagentur hat die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 164 vom 30. Oktober 2009, Seite 3749) veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen sinkt die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um 9 bzw. 11 %.
Schwellenwert des EEG überschritten
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. „Der Schwellenwert von 1500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2340 MW deutlich überschritten“, berichtet Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. In 2010 liegt der Schwellenwert bei 1700 MW und in 2011 bei 1900 MW. Die jetzt ermittelten Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. GLR
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