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Weiter Sonne ernten

Vor 20 Jahren hat der Bund das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Im nächsten Jahr werden die ersten Anlagen aus der Regelung fallen. Sie verlieren damit ihren Sonderstatus bei der Stromeinspeisung. Die aktuelle Gesetzeslage behandelt Post-EEG-Photovoltaikanlagen wie Großkraftwerke. Das bedeutet, sie dürfen Strom nur über einen Direktvermarkter in das Netz liefern, egal wie klein die Anlage ist. Betreiber kleiner PV-Anlagen werden aber nur schwer einen Direktvermarkter finden, der sie als Dienstleister aufnehmen wird. Als klein gelten Anlagen bis 100 kW Leistung. So sieht es zumindest die Bundesnetzagentur. Viele landwirtschaftliche Photovoltaikanlagen dürften unter dieser Grenze liegen. Die Bundesnetzagentur hat die Bundesregierung bereits mehrfach auf das Problem hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch bislang ist keine Gesetzesänderung in Sicht. Bleibt die Frage, welche Möglichkeiten existieren, weiterhin Strom mit seiner PV-Anlage produzieren zu können? Bis zum Jahreswechsel sind es noch sechs Monate. Somit bleibt die Hoffnung bestehen, dass die Bundesregierung bis dahin eine unkomplizierte gesetzliche Lösung für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen im Post-EEG-Szenario auf den Weg bringt. Die Vorschläge dazu liegen in Berlin bereits auf den Tischen. Weitere Möglichkeiten für einen Anlagenbetrieb nach dem Ende der EEG-Einspeisevergütung bieten ein netzentkoppelter Betrieb für den Eigenverbrauch sowie der komplette Neubau einer Anlage. Welche Lösung die beste für Betreiber darstellt, hängt unter anderem von der Anlagengröße, dem Eigenbedarf am Standort und der Perspektive des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs ab. Folgende Punkte sollten bei der Entscheid ...

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