Kurz gesagt: Die Herstellungskosten von Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Monaten so stark gefallen, dass der Bau und Betrieb solcher Anlagen wieder ansehnliche Renditen verspricht. In günstigen Fällen lässt sich eine interne Verzinsung des eingesetzten Kapitals von mehr als 10 % erzielen. Das bedeutet bei einem Fremdzins-Niveau von ca. 1 bis 2 %, dass die „Nettorendite“ mit knapp 10 % so hoch ausfallen kann wie in den besten Zeiten der Photovoltaik.
Allerdings gilt dies nur für den „günstigen Fall“. Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist ein genauer Blick auf das Thema erforderlich, zumal die Novellierung des EEG 2017 einige neue Aspekte mit sich bringt. Dach- oder sonstige Anlage, spezifischer Solarertrag, Eigenstromverbrauch und EEG-Umlagepflicht für den Eigenverbrauch sind Stichworte, die der näheren Betrachtung unterworfen werden müssen.
EEG 2017
Die wesentlichste Neuerung, welche das EEG 2017 (s. Infokasten) mit sich bringt ist, dass große PV-Anlagen (größer 750 kWp) grundsätzlich der Ausschreibungspflicht unterliegen. Kleine Anlagen bis 100 kWp haben weiter einen Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Anlagen zwischen 100 und 750 kWp unterliegen wie schon im EEG 2014 der Direktvermarktungspflicht und haben Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten „anzulegenden Wert“. Für den verkauften Strom erhält der Betreiber in diesen Fällen das Geld aus zwei Quellen: Den EEX-Strompreis bekommt er von seinem Direktvermarkter (abzgl. Kosten für die Direktvermarktung, ca. 0,2 bis 0,3 Ct/kWh). Die sogenannte „Marktp ...
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