Vor allem Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben”, kommentiert die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter. „Mit der Zustimmung des Parlaments zur novellierten Erneuerbaren-Richtlinie hat die Europäische Union einen weiteren Schritt zu einem einfacheren und schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa gemacht. Allerdings wurden nicht alle Erneuerbaren gleichermaßen begünstigt”, kritisiert sie. Neben ambitionierten Ausbauzielen beinhalte die Richtlinie vor allem Reformen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Peter kritisiert Eingriffe in bestehende Biogasanlagen.
Positiv sei hervorzuheben, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben.
Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent ab 2026 nachweisen. „Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen. Diesen unsinnigen und rückwirkenden Eingriff lehnen wir ab. Die Bundesregierung sollte deshalb von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffnet, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen”, so Peter abschließend.
Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung nun insbesondere von der kurzfristigen Ausweisung von den sogenannten Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare Energien Gebrauch machen und bereits bestehende Gebiete, wie zum Beispiel Windvorranggebiete, als solche ausweisen, damit diese zügig von den vereinfachten Verfahren profitieren können. „Für die nationale Umsetzung der Vorgaben bedeutet das, dass alle Erneuerbaren Energien - von Wind und Solar über Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme - von den Vereinfachungen profitieren müssen, um ihre Potenziale für die Energiewende zu heben”, so Peter.
Der Unterhändler Markus Pieper (CDU) bezeichnete gegenüber Energate Schweiz „die ausgehandelte Richtlinie als pragmatisch, unbürokratisch und technologieneutral“ aufgrund der kurzen Genehmigungsfristen für erneuerbare Energieanlagen und der Tatsache, dass Biomasse aus dem Wald und "kohlenstoffarmer" Wasserstoff aus Kernkraft unter die Richtlinie fallen. Zwar gilt Wasserstoff aus Kernkraft anders als Holzbiomasse nicht als erneuerbare Energie und wird nicht als Beitrag zum Erneuerbarenziel angerechnet. Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschliesslich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten aber einen Abschlag auf das Wasserstoff-Unterziel in der Industrie (42 Prozent) und damit mehr Flexibilität. Quellen: BEE / energate / pgl