Bereits ab dem Jahr 2023 dürfen laut dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz in Neubauten keine Gasheizungen mehr verbaut werden. Ursprünglich war im Regierungsprogramm eine Frist bis 2025 vorgesehen. „Jede Gasheizung, die wir loswerden, ist ein Schritt raus aus der Abhängigkeit von russischem Gas. Jede Wohnung und jedes Haus das wir mit nachhaltigen Heizungen warm halten, macht uns freier und weniger erpressbar“, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Darum sei ab 2023 Schluss mit Gasheizungen im Neubau. Das Gesetz werde nun durch das Klimaschutzministerium in Begutachtung geschickt und solle rasch beschlossen werden. Der Bund unterstützt die Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie Pelletsheizungen oder Wärmepumpen mit 7.500 Euro. Zusätzlich gibt es Förderungen in den Bundesländern. „Für Menschen mit wenig Geld zahlen wir den gesamten Tausch“, betont Gewessler.
Eckpunkte des Erneuerbaren-Wärme-Gesetz
● Ab 2023 dürfen in Neubauten keine Gasheizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte, fertig geplante und im Bau befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
● Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.
● Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Ölheizungen, die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu gibt es umfangreiche Förderungen.
● Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.
● Bis 2040 müssen alle Gasheizungen durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
● Gasetagenheizungen in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme sollen bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümer:innen der Wohnungen soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
Quelle: BMK / jb
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