Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat eine neue Nachweismethode vorgeschlagen, mit der die Bundesanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ohne die bisher erforderliche aufwändige Berechnung eingehalten werden können. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg untersuchte das Fraunhofer-Institut für Bauphysik diese drastisch vereinfachte Nachweismethode für neue Wohngebäude.
Komplexität verkehrt Bemühungen ins Gegenteil
Der Vollzug der EnEV sowie des EEWärmeG stoße bei Bauherren, Planern und Handwerkern wegen der Komplexität und dem Zeitaufwand für die Nachweisführung zunehmend auf Kritik. Pfister befürchtet deshalb, „dass die Akzeptanz gegenüber den energiesparrechtlichen Vorschriften zurückgeht. Dadurch würden aber die Bemühungen der Bundes- und der Landesregierungen um eine Steigerung der Energieeffizienz ins Gegenteil verkehrt.“
Vorschlag nach Berlin gesendet
Minister Pfister hat die EnEV-easy-Studie des Fraunhofer-Instituts im Hinblick auf die anstehende Fortschreibung der EnEV an die zuständigen Bundesminister Rainer Brüderle, Peter Ramsauer und Norbert Röttgen gesandt, um die baden-württembergische Idee mit Bund und Ländern zu diskutieren. Pfister möchte darauf hinwirken, „dass diese vereinfachte Nachweismethode bei der nächsten Novelle der EnEV berücksichtigt wird“.
Anforderungen nach Systementscheidung aus Tabelle
Das Verfahren ist so aufgebaut, dass der Bauherr zunächst aus zehn vorgegebenen, gebräuchlichen Heiz- und Lüftungssystemen das von ihm gewünschte auswählt. Die Anforderungen an den Wärmeschutz (Mindest-U-Werte) für die Bauteile Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke könnten dann ohne Berechnung direkt aus einer Tabelle abgelesen werden. GLR
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