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ENEV

NABU: EnEV-Novelle ist Pfusch am Bau

Anfang Februar 2013 hat die Bundesregierung Änderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) und am Energieeinspargesetz (EnEG) beschlossen (Bericht im GEB-Newsletter). Nun beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die geplanten Änderungen. Das EnEG – als Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, die EnEV mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen – ist der Länderkammer sogar als besonders eilbedürftige Vorlage zugesendet worden, damit die von Brüssel geforderte und bereits in Verzug geratene Novellierung der EnEV noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.

„In Wahrheit eine Mogelpackung“
Der NABU bezeichnet die Vorschläge der Bundesregierung als „Pfusch am Bau“. „Was auf den ersten Seiten der Verordnung wie die Erhöhung der Anforderungen für Neubauten aussieht, ist in Wahrheit eine Mogelpackung, weil sie auf den hinteren Seiten wieder kassiert werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Er appellierte an die Bundesländer und die Abgeordneten des Bundestags (nur für das EnEG zuständig), den vorliegenden Entwürfen bis zu einer umfassenden Überarbeitung nicht zuzustimmen.

Einsatz von Holz zum Heizen wird begünstigt
Grund für die ablehnende Haltung des NABU ist „die einseitige Belastung von Gebäudenutzern und die Verschwendung natürlicher Ressourcen“. Die Bundesregierung plant die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten in zwei Stufen um jeweils 12,5 % (gegenüber der EnEV 2009) bis 2016 anzuheben. „Statt höhere Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle zu stellen, wird aber vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien zum Heizen begünstigt. Dies geht sowohl bei vermehrter Brennholznutzung als auch bei der Verwendung von Biogas aus Energiepflanzen häufig zu Lasten des Natur- und Artenschutzes“, moniert Tschimpke.

Statt Energieeinsparungen höhere Energiekosten
Außerdem werden mit elektrischem Strom beheizte Gebäude durch die geplanten Änderungen in der EnEV besser gestellt. „Durch die fehlende Einsparung von Heizenergie sparen Eigentümer und Mieter keinen Cent. Im Gegenteil: Sie werden angesichts steigender Strompreise sogar noch mit zusätzlichen Kosten belastet“, kritisierte Tschimpke. Im für das Gelingen der Energiewende entscheidenden Gebäudebestand sind im EnEV-Entwurf keine neuen oder verschärften Pflichten vorgesehen. Laut NABU liegt das auch daran, dass in den Gutachten zur EnEV-Novellierung realitätsferne Annahmen zugrunde gelegt worden sind (14 Gutachten für die EnEV-Novelle). Aus Sicht des NABU hat es die Bundesregierung damit versäumt, wirksam die unnötige Verschwendung von Energie zum Heizen einzudämmen und betreibe für den Klimaschutz im Wärmemarkt insgesamt ein Nullsummenspiel. GLR

Siehe auch: GEB-Dossier EnEV 2009