Wer ein Haus erbt, hat bezüglich der Energieeinsparverordnung (EnEV) dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Beispielsweise sind die oberste Geschossdecke und die Heizungsrohre zu dämmen. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden (§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden). Entfallen wird mit dem Inkrafttreten der 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetztes die Pflicht zu Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (EnEV § 10a), siehe: Bundesrat stimmt EnEG-Änderungen zu. GLR