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ENEV

EnEV 2009: Meseberg lässt grüßen

„Verschärfung der energetischen Anforderungen um 30% in der EnEV-Novelle 2008/2009.“ Von vielen Experten wird die Anpassung der Energieeinsparverordnung an den Stand der Technik seit langem gefordert. In Meseberg wurden die Eckpunkte für die EnEV 2009 festgelegt und nun mit einem Referentenentwurf der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Eines ist jetzt schon klar: In den kommenden Jahren wird die EnEV eine Dauerbaustelle bleiben, spätestens 2012 soll die nächste Novelle kommen, einige Punkte wurden bereits bis dahin verschoben. Die geplanten Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:


  • Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung werden jeweils um rund 30% erhöht.
  • Die Höchstwerte für den Transmissionswärmeverlust HT´ und den Primärenergiebedarf Qp werden nicht mehr aus einer Tabelle in Abhängigkeit von A/V bestimmt. Der maximale Primärenergiebedarf wird nach einem Referenzgebäudeverfahren ermittelt, die Transmission wird durch ein Bauteilverfahren beschränkt.
  • Ein neues Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude in der DIN V 18599 kann alternativ zum bestehenden Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 angewendet werden.
  • Begehbare, oberste Geschossdecken müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.
  • Die Nachrüstverpflichtung für Anlagentechnik wird erweitert.
  • Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden langfristig und stufenweise unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots außer Betrieb genommen werden.
  • Der Vollzug der Verordnung wird gestärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeistern übertragen, Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand und eine behördliche Stichprobenkontrolle eingeführt. Außerdem sollen einheitliche Bußgeldvorschriften geschaffen werden.
  • Die Qualifikationsanforderungen an Aussteller von Energieausweisen werden erweitert

Eine genaue Analyse der einzelnen Änderungen enthält die nächste Ausgabe von Gebäudeenergieberater, Heft 5-2008, Erschenung am 21. Mai. GLR

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