Die Deutsche Umwelthilfe (
DUH
) hat als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation angekündigt, Immobilienanzeigen auf Basis der seit 1. Mai 2014 geltenden Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz in Immobilienanzeigen (
EnEV 2014
, §§ 16a und 29) genau zu beobachten. Festgestellte Verstöße werde man juristisch verfolgen, „um eine schnelle, konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen“. GLR