Die Grünen haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem insbesondere die Energieberatung nach dem Inkrafttreten der EnEV gestärkt würde. So lautet der Beschluss:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die aus der Anhörung im Dezember 2006 resultierenden Änderungen der EnEV dem Parlament vorzulegen;
- die EnEV endlich in die parlamentarische Beratung zu bringen;
- zu gewährleisten, dass der Energieausweis ein möglichst einheitliches und ausreichend genaues Instrument zur Erhebung der energetischen Qualität von Gebäuden darstellt;
- für die verbindliche Einführung des Bedarfsausweises für alle Gebäudetypen zu sorgen;
- eine einheitliche Behandlung aller Gebäudetypen unabhängig vom Baujahr sowie das einheitliche Inkrafttreten der Verordnung für alle Gebäudetypen sicherzustellen;
- zu garantieren, dass zur Erstellung eines Energieausweises grundsätzlich mindestens ein Ortstermin für den Gutachter vorgeschrieben wird. Die Ergebnisse dieses Ortstermins sind im Energieausweis mit zu dokumentieren;
- den Energieausweis mit einem eindeutigen Hinweis zu versehen, dass er nicht die Grundlage für eine qualifizierte Sanierungsempfehlung und/oder gar für eine energetische Sanierungsmaßnahme darstellt, sondern lediglich eine Einordnung der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes ermöglicht. Es werden daher grundsätzlich nur allgemeine und unverbindliche Sanierungsempfehlungen auf einem gesonderten Beiblatt ausgesprochen. Diese Sanierungsempfehlungen werden nicht Bestandteil des Energieausweises;
- dafür zu sorgen, dass die Sanierungsempfehlungen einen eindeutigen Hinweis enthalten, dass energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen nur auf der Basis von detaillierten Bedarfsberechnungen und auf das Gebäude abgestimmten Sanierungsmaßnahmen durch einen anerkannten Fachmann vorzunehmen sind;
- zu gewährleisten, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Fördermitteln (z.B. durch die KfW-Bankengruppe) finanziert werden, verbindlich einer fachlichen Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen und der Testierung des verbesserten Energiebedarfs stichprobenartig von einem Sachverständigen zugeführt werden;
- dem Vorschlag der EU-Richtlinie zu folgen und den Energieausweis Mietern oder Käufern auszuhändigen;
- den in der EU-Richtlinie geforderten Einsatz erneuerbarer Energien ohne Einschränkung umzusetzen;
- die Qualität der Energieausweise durch qualifizierte Ausweisaussteller sicherzustellen und ein einheitliches Zertifizierungsverfahren einzuführen;
- die Energieeffizienzanforderungen von Neubauten um 20 Prozent im Vergleich zur EnEV 2002 zu erhöhen.“
Anmerkung der GEB-Redaktion: Die zehn Punkte, die die Inhalte der EnEV betreffen, sind vermutlich für den Bundestag neu, nicht aber in der Branche. Vielmehr sind sie ein Extrakt aus den Vorschlägen und Diskussionen unabhängiger Experten der letzten Jahre. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Im Ergebnis wird aber festgestellt werden, welche Parteien in der Sache hinter einer EnEV stehen, die ihrem Namen wenigstens halbwegs gerecht wird. GLR
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