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ENEV

Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu

Heute hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Nimmt die Bundesregierung jetzt alle Änderungen an, dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr allerdings eine Empfehlung als nicht annehmbar, wäre die Verordnung gescheitert. Wir hatten bereits im GEB-Infoletter 14-2007 unter dem Titel EnEV auf Messers Schneide aufgezeigt, welche Brisanz die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse hatten. Offensichtlich wurde aber hinter den Kulissen noch vermittelt und von der Regierung nicht annehmbare Empfehlungen fallen gelassen. Die Ziffern 4, 8, 9, 12, 14, 21 und 22 der Ausschussempfehlungen wurden nicht angenommen. Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse im Einzelnen:

  • Die Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§17) wurde von der Länderkammer bestätigt.
  • Allerdings wurde die Frist der Energieausweis-Wahlfreiheit bis zum 1. Oktober 2008 verlängert.
  • In §27 „Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude“ soll nach Auffassung des Bundesrats ergänzt werden, dass zur Erstellung von Energieausweisen und von Modernisierungsempfehlungen auch Personen berechtigt werden sollen, die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind. Aus Regierungskreisen war aber schon vor der Bundesratssitzung zu hören, dass trotz der rechtlichen Problematik eines „gleitenden Verweises“ auf Landesrecht dieser akzeptiert würde.
  • Nicht zugestimmt hat der Bundesrat der Ausschussempfehlung, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern. Ergänzung: Gleichzeitig wurde auf Antrag von Niedersachsen beschlossen, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern.
  • Ergänzend zu §21 sollen auch Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung für bestehende Wohngebäude berechtigt sein, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben.
  • Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewährung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.
  • Der Bundesrat hat gemäß der Ausschussempfehlung beschlossen, in §29 „Übergangsfristen für Energieausweise und Aussteller“ die Fristen für Energieausweise um sechs Monate zu verschieben. Die erste Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, greift dann am 1. Juli 2008, die letzte am 1. Januar 2009, wie von der Wohnungswirtschaft gefordert. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.
  • Die von vielen Energieberatern stark kritisierte Erhöhung des Primärenergiebedarfskennwerts bei Wohngebäuden mit Kühlung wurde im Bundesrat nicht in Frage gestellt.
  • Der Aufforderung an die Bundesregierung, zukünftig mindestens 20% des Endenergiebedarfs über erneuerbare Energien vorzuschreiben sowie das Anforderungsniveau der EnEV beim Primärenergiebedarfskennwert und bei den Bauteilanforderungen um 30% abzusenken, wurde von der Länderkammer nicht zugestimmt.

Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettsentscheidung kann die neue EnEV im Bundesgesetzblatt kurzfristig verkündet werden. Bundesbauminister Tiefensee hat in einer Presseerklärung unmittelbar nach der Sitzung des Bundesrats begrüßt, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, so dass momentan von einer Annahme der Änderungen auszugehen ist. GLR

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