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ENEV

BHKS fordert vereinfachten EnEV-Nachweis

Mit einem Positionspapier kritisiert der Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik / Technische Gebäudesysteme (BHKS), dass die EnEV für den energetischen Nachweis momentan kein einheitliches und einfaches Berechnungsverfahren zur Verfügung stellt. Dies sei besonders für die Technische Gebäudeausrüstung problematisch, weil trotz geringerem Primärenergieeinsatz die Kosten für die TGA-Anlagen gestiegen sind, beispielsweise um der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nachzukommen.

Lebenszykluskosten-Berechnung ist zu komplex
Der BHKS weist darauf hin, dass durch die jüngste Novelle der EU-Gebäuderichtlinie neben der Minimierung des Energieeinsatzes auch eine Minimierung der Kosten über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes (Errichtung, Betrieb, Wartung...) zu beachten ist. Dazu sei es erforderlich, die Gebäudeausführung und die anlagentechnischen Systeme in einer frühen Planungsphase zu variieren. Die Rechengänge zum Nachweis der energetischen Effizienz müssten darum im Sinne von „Präsenzwissen“ in ihren Einzelteilen ebenfalls überschaubar variiert werden können. Dies ist nach Ansicht des BHKS in der aktuellen EnEV und den zugelassenen Verfahren aber nicht gewährleistet.

Berlin soll vereinfachtes Verfahren zulassen
Um dem Problem zu begegnen, ist mit Unterstützung des BHKS ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung der Energieausweis entwickelt worden. Das Verfahren basiert auf den Algorithmen von DIN V 18599. Laut BHKS stimmen die Berechnungsergebnisse wissenschaftlich überprüft mit denen einer Berechnung nach der Vornorm überein. Es sei transparent, nachvollziehbar und im Ergebnis eindeutig. Weiterhin könne das Verfahren für alle Gebäudearten, unabhängig ob Neubau oder Sanierung, angewendet werden. Der BHKS fordert nun die Zulassung dieses leicht handhabbaren, überschaubaren Verfahrens im Rahmen der EnEV zur Erstellung von Energieausweisen. GLR

BHKS-Position 1-12

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