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ENEV

Arbeitshilfe zu Immobilienanzeigen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die „Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und „alte“ Energieausweise vom 17. April 2014“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht ( BAnz AT 30.04.2014 B1 , 25 Seiten). Die Arbeitshilfe soll dabei helfen, in Energieausweisen – die nach vor dem 1. Mai 2014 geltendem „altem“ Recht ausgestellt wurden – die Pflichtanngaben für Immobilienanzeigen gemäß EnEV 2014 zu finden. GLR