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ENEV

Anlagenkennwertekatalog für Energieausweis

Um bei bedarfsbasierten Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude weitere Vereinfachungen zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ein Projekt zur Entwicklung eines Anlagenkennwertekatalogs ausgeschrieben (zur Bekanntmachung). Er soll als Grundlage für eine Fortschreibung der einschlägigen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dienen.

„Damit Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energieverbrauchs für Nichtwohngebäude mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können“, hat das BMVBS bereits Regeln für die Datenaufnahme und Datenverwendung bekannt gemacht. Sie beinhalten für viele Teile von Gebäuden „gesicherte Erfahrungswerte“, um Detailuntersuchungen weitgehend vermeiden zu können. So kann beispielsweise für Fenster eines bestimmten Baualters der zur Einbauzeit typische Wärmedurchgangskoeffizient als Eigenschaft angenommen werden, ohne dass der Aussteller dies am Objekt verifiziert.

Für Anlagen zur Wärme- und Kälteversorgung, zur Lüftung und Klimatisierung sowie zur Beleuchtung liegen dem BMVBS jedoch noch keine entsprechenden Erkenntnisse, insbesondere aus der technischen Regelsetzung, vor. Aber man erwarte auch hier Spielräume zur Vereinfachung über die Verwendung „gesicherter Erfahrungswerte“. Im Rahmen des Projekts sollen eine Methodik dafür vorgeschlagen, entsprechende Kennwerte mit ausreichender empirischer Validierung ausgearbeitet und die Ergebnisse in einem Diskussionsprozess konsensfähig gemacht werden. Die Ausschreibung sieht vor, dass bis zum 31. März 2008 ein Endbericht vorgelegt wird.

Anmerkung der Redaktion: „Gesicherte Erfahrungswerte“ sind nach der Einschätzung von Experten sehr gut dazu geeignet, eine Einordnung der Energieeffizienz eines Gebäudes vorzunehmen. Zur Energieberatung oder sogar zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit sind sie jedoch ungeeignet, wenn kein Abgleich zwischen berechnetem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch erfolgt. Bei Pauschalwerten ist man stets geneigt, diese auf „auf der sicheren Seite“ festzulegen, um die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes nicht zu schönen. Zwar lässt sich so Handlungsbedarf besser verdeutlichen, die Schlechterrechnung suggeriert aber ein Kosteneinsparpotenzial, das bei geringeren tatsächlichen (Energie-)Kosten nicht erschlossen werden kann. GLR

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