Für die Energiesicherheit, den Klimaschutz und die Bezahlbarkeit von Energie sei diese die wichtigste der mit diesem Schreiben verfügten Richtlinienentscheidungen. Nun müssten schnell ambitionierte und verbindliche Ziele, Anforderungen zur Sanierung der Gebäude mit den höchsten Energierechnungen und weitere Maßnahmen, etwa im Industriebereich, gesetzlich verankert werden.
Der Verband hatte seine Erwartungen an ein Energieeffizienzgesetz bereits letzten Monat in einer Stellungnahme artikuliert. Nur ein Rechtsrahmen mit angemessenen und erstmals auch verbindlichen Zielen könne die dringend notwendige Planungssicherheit für Energieeffizienzinvestitionen gewährleisten und Leitplanken für den notwendigen Kapazitätshochlauf schaffen.
Als wichtigste Maßnahme im Gebäudesektor müsse die Bundesregierung Standards zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude im Gebäudeenergiegesetz festschreiben. Für Unternehmen solle im Energieeffizienzgesetz die Umsetzung der naheliegendsten wirtschaftlich vorteilhaften Effizienzmaßnahmen in Unternehmen verpflichtend werden, die öffentliche Hand könne dabei endlich eine konkrete Vorbildrolle bei der Energieeinsparung einnehmen. Die neuen, bestehenden Mittelfristverordnungen müssten durch das Gesetz dauerhaft und vollziehbar festgeschrieben werden. Zudem sollten marktliche Lösungen wie Energiedienstleistungen entfesselt und Abwärmepotenziale, etwa aus Rechenzentren, erschlossen werden. Quelle: Deneff / pgl
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