„Wir raten der Bundesregierung dringend davon ab, die Laufzeiten für Kernkraftwerke zu verlängern“, so Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU). „Längere Laufzeiten sind keine Brücke, sondern ein Investitionshindernis für die erneuerbaren Energien.“ Ein am 22. September 2010 vom SRU veröffentlichter Kommentar zum Energiekonzept der Bundesrehttp://www.gentner.de/Vorlagen/Webapp/CED/Images/editor_link.gifgierung warnt davor, dass die Laufzeitverlängerung den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen und den Übergang zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Stromversorgung in Deutschland gefährden wird.
Erneuerbare erfordern flexible Kraftwerke
Es bestünde ein grundsätzlicher Konflikt zwischen der schwankenden Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien und den grundlastorientierten konventionellen Kraftwerken. Kohle- und Kernkraftwerke können aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nur bedingt zum Lastfolgebetrieb eingesetzt werden, können also die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien nicht flexibel genug ergänzen. Abregelungen und Abschaltungen von Kohle- und Kernkraftwerken würden bei fortschreitendem Ausbau der erneuerbaren Energien häufiger notwendig. Dadurch sinke ihre Auslastung.
Druck auf EEG befürchtet
Der Ausbau der erneuerbaren Energien senkt die Wirtschaftlichkeit grundlastorientierter Kraftwerke. Die Laufzeitverlängerung stabilisiert jedoch dauerhaft einen hohen Anteil an Grundlast. Damit wächst die Gefahr, dass das EEG unter Druck gerät und sich die Bedingungen für erneuerbare Stromerzeugung verschlechtern. Aus Sicht des SRU sollte das EEG zukünftig zwar kostensensibel weiterentwickelt werden, Einspeisevorrang und garantierte Vergütung für die fluktuierend erzeugenden erneuerbaren Energien bleiben jedoch gerade im Fall einer Laufzeitverlängerung unverzichtbar. „Die Bundesregierung sollte unmissverständlich klarstellen, dass sie an den beiden Säulen des EEG, Vorrang und garantierte Vergütung, festhalten will“ meint daher die Ökonomin im Rat, Prof. Holm-Müller.
Laufzeitverlängerung ohne Vorteile
Auch aus den von der Bundesregierung vorgelegten aktuellen Energieszenarien lassen sich keine wesentlichen volkswirtschaftlichen oder umweltpolitischen Vorteile einer Laufzeitverlängerung ableiten. Die Nachteile und Risiken einer Verlängerung sind jedoch gut belegt. Statt den gefundenen gesellschaftlichen Konsens zur Kernenergie aufzukündigen und neue Investitionsunsicherheit zu schaffen, sollte die Bundesregierung ihre Kräfte auf die zukunftsweisenden Elemente des Energiekonzeptes in den Bereichen Klimaschutz und Effizienz konzentrieren.
Der SRU hat im Mai 2010 in seiner Stellungnahme 100 % erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar gezeigt, wie eine vollständig erneuerbare Stromversorgung erreichbar wäre. Anfang 2011 erscheint ein Sondergutachten, das zusätzlich konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorlegen wird. GLR
ENERGIEKONZEPT