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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Verbände kritisieren EnEV-Referentenentwurf

Die Energieeinsparverordnung ist auf dem Weg. Fragt sich nur auf welchem. Die Kritik der Verbände zeugt davon, dass sich die Ministerien einseitig vom Geflüster der Lobbyisten haben leiten lassen, statt die Ziele der EU-Gebäuderichtlinie aufleben zu lassen. Statt einen echten Kompromiss zu entwickeln, beispielsweise einen „Doppelausweis“ mit Bedarfs- und Verbrauchskennwert, wurde Lagerdenken gefördert.

Zu kompliziert
In den letzten Jahren noch nicht gehörte sachliche Argumente wurden indes kaum ins Feld geführt, jetzt geht es neben Grundsätzlichem eher um Details und akribisch zusammengetragene Schludrigkeiten im Verordnungstext. Allerdings auch ums Prinzip: Die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) hält den gesamten Referentenentwurf für zu kompliziert und schlägt vor, ausschließlich die zu erreichenden Ziele in einer Tabelle festzuschreiben. Dort hätte VDI-TGA dann auch gerne eine Zeile oder Spalte für die Fördertechnik, die im Referentenentwurf unberücksichtigt blieb.

Ins selbe Horn bläst die Bundesarchitektenkammer (BAK) mit ihrer Stellungnahme. Tenor: Im Ergebnis ist der Entwurf unübersichtlich, fehleranfällig und bedeutet einen hohen Aufwand bei Eigentümern, Investoren und Planern. Er bedarf einer erheblichen Überarbeitung und Verschlankung, insbesondere für den Bereich Nichtwohngebäude. DIN V 18599 wird zur Nachweisführung für Nichtwohngebäude als unerprobtes, für den Genauigkeitsgrad des Bauens zu komplexes Vornormen-Werk, abgelehnt.

Trefflich wird auch über bestimmte Fachbegriffe genörgelt. Berechtigt ist die Kritik ohne Einschränkungen bei „Warmwasserbereitung“, richtig ist die Bezeichnung „Trinkwassererwärmung“ (VDI-TGA). Auch der Hinweis statt „Klimaanlage“ ausschließlich „RLT- oder Raumlufttechnische-Anlage“ zu verwenden (VDI-TGA), ist begründet, wir hatten in GEB-Letter 11 schon darauf hingewiesen.

Bedarf, Verbrauch, Verpflichtung
Am deutlichsten wird aber von allen Verbänden das Wahlrecht kritisiert. Während Haus+Grund die weitgehende Entscheidungsfreiheit aus Eigentümersicht offiziell als „noch erträglich“ einstuft, insgeheim aber als Sieg der eigenen „Aufklärungsarbeit“ feiert, ist die Ablehnung verbrauchsorientierter Energieausweise für (kleine) Wohngebäude bei Ingenieur- und Endverbraucherverbänden ungebrochen. Vor allem die nicht vorhandene Transparenz für die Wohnungseigentümer wird bemängelt. So könne das Energieeinsparungsziel („durch Druck vom Nutzer“) nicht erreicht werden.

Kritisiert wird der EnEV-Referentenentwurf auch für die Beschränkung der Anwendungsfälle auf die von der EU-Gebäuderichtlinie vorgegebenen. Beispielsweise fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Pflicht, Energieausweise in allen größeren Gebäuden einschließlich Wohngebäuden auszuhängen. VDI-TGA reklamiert eine grundsätzliche Ausweispflicht, unabhängig von Verkauf und Vermietung sowie eine Pönalisierung bei Nichtbeachtung.

Zur Aussteller-Frage
Auch bei der Zulassung von Ausstellungsberechtigten gehen die Meinungen weit auseinander. Die einen sortieren Berufsgruppen aus, andere fordern Öffnungs- oder Gleichwertigkeitsklauseln (Bundesverband Gebäudeenergieberater – Ingenieure – Handwerker, GIH). Auch könne man die Zulassung nicht an Studiengangbezeichnungen festmachen, bemängelt das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN), die seien bundesweit nicht einheitlich und kein Garant für eine einschlägige Ausbildung. In die gleiche Richtung geht die Kritik der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW). Selbst in der Arbeitsgemeinschaft wird „Versorgungstechnik“ nicht automatisch der in der EnEV benannten Gebäudetechnik zugeordnet, obwohl das einige Fachhochschulen seit Jahren praktizieren. Die BAK lehnt Bachelor-Abschlüsse als nicht gleichwertige Qualifikation mit einem Architekten/Innenarchitekten ab.

Nicht neu, aber dennoch richtig ist der Vorschlag, die Modernisierungsempfehlungen ganz oder bedingt fallen zu lassen und nur bei Überschreitung eines bestimmten Energiekennwerts eine Energieberatung zu empfehlen (GIH, ASEW).

Es kommt aber noch dicker. Das größte Defizit der aktuellen EnEV beseitigt der Referentenentwurf ebenfalls nicht: Das Anforderungsniveau wurde nicht verschärft. Dabei wäre dieses mit dem gerne zitierten Wirtschaftlichkeitsgebot nicht nur vereinbar, sondern auch geboten. Bei vielen Gelegenheiten hat die Bundesregierung selbst auf geänderte Rahmenbedingungen hingewiesen und sich auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen bezogen: Beispielweise bei Kürzungen im Marktanreizprogramm und bei der Verschärfung der Anforderungen in den neuen KfW-Programmen. Der längst als vorgezogener Wahlkampf entlarvte Vorwand, „keine neuen Belastungen für die Bürger“, wird sich für die mit der EnEV schlecht beratenen Endverbraucher schnell ins Gegenteil verkehren. GLR