Um die Einführung des von der EU-Gebäuderichtlinie geforderten Neubaustandards „Niedrigstenergiegebäude“ bis spätestens 2021 vorzubereiten wurde in einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragten und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleiteten Studie festgestellt zeigt, dass in Deutschland im Durchschnitt deutlich energieeffizienter gebaut wird, als es nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erforderlich wäre: Über 50 % aller Neubauten haben eine um mindestens 30 % höhere Energieeffizienz als es die EnEV fordert, über 10 % weisen sogar eine um mindestens 45 % höhere Energieeffizienz auf.
EnEV auch für Niedrigstenergiegebäude geeignet
Außerdem wurde analysiert, ob Niedrigstenergiegebäude umfassend mit den derzeitigen Ansätzen der EnEV bewertet werden können, oder ob eine Anpassung der Methode notwendig und sinnvoll erscheint. Hierzu wurden auch die bisher bekannten Ansätze anderer europäischer Länder vergleichend dargestellt. Die Analyse hat ergeben, dass die Methode der EnEV grundsätzlich geeignet ist, auch Niedrigstenergiegebäude zu bewerten. Allerdings wird empfohlen, den in EnEV § 5 sehr restriktiv gefassten Bilanzraum für die Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien um alle auf dem Grundstück eigenerzeugten erneuerbaren Energien zu erweitern.
Markthemmnisse müssen abgebaut werden
In einem dritten Arbeitsschritt der Studie wurden Instrumente zusammengestellt und bewertet, mit denen die kommunizierten Markthemmnisse abgebaut werden können. Neben der festen Verankerung des Niedrigstenergiegebäudes über Zielwertdefinition und Benchmark im Energieausweis in der nächsten EnEV sind verschiedene finanzielle Marktanreizmechanismen aufgeführt, die eine schnellere Marktdurchdringung erwarten lassen. Darüber hinaus wird auf die Wichtigkeit der Verankerung dieser Gebäudeentwicklung in Aus- und Weiterbildung hingewiesen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema empfohlen.
Download der Studie auf www.bbsr.bund.de
Anmerkung der GEB-Redaktion: Uns fällt dazu ein Bauminister ein, der schon im November 2009 das Passivhaus als Standard erklärt hat (Bericht vom GEB-Newsletter). Offen bleibt jedoch die Frage, warum die EnEV 2012/13 wohl trotzdem weit hinter den bereits in der Breite praktizierten Möglichkeiten zurückbleiben wird. GLR
ENERGIEEINSPARVERORDNUNG