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Energieeinsparverordnung

Neue EnEV wohl erst 2017/18

© SyhinStas / iStock / Thinkstock
Eigentlich sollte die neue EnEV mit den künftigen Anforderungen für den Niedrigstenergiegebäudestandard schon bis Ende 2016 vorliegen. Die Bundesregierung wird sich mit dem Zeitplan für die Fortschreibung jedoch erneut blamieren. Inhaltlich mag jede Kritik an der EnEV-Geschichte subjektiv sein, die vielen hausgemachten Verzögerungen sind aber eine Tatsache. Und so wird es weitergehen. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte vor wenigen Tagen auf einem Parlamentarischen Abend des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) mit, dass die energieeinsparrechtlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude nicht wie ursprünglich vorgesehen noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden. Wer zurückblickt wird feststellen, dass nach solchen Ankündigungen oft weitere Verschiebungen folgten.

Nur für öffentliche Gebäude soll es vor der Bundestagswahl 2017 neue Auflagen geben, für alle anderen Gebäude sollen die Auflagen rund um das Niedrigstenergiegebäude erst nach der Bundestagswahl folgen. In der Vergangenheit gab es schon einmal eine EnEV-Novelle, die von der alten Bundesregierung fast komplett vorbereitet und von der neuen Regierung nur noch durchgewinkt wurde. Erbe war Sigmar Gabriel, der 2017 vom Bundeswirtschafts- und -energieminister gerne zum Bundeskanzler aufsteigen würde. Nun wird er aber am lautstarken Gejammer der „Interessenvertreter“ im Wahlkampf nicht interessiert sein und wird das Minenfeld EnEV wohl eher seinem Nachfolger überlassen. Bisher war aus Berlin auch kein Aufschrei zu vernehmen, der Druck auf das BMWi ausüben könnte.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die Bundesregierung nach der ZIA-Veranstaltung aufgefordert, am Parlamentsbeschluss zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festzuhalten. Der Bundestag hat im Juli 2013 die Bundesregierung im Rahmen des EnEG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden zu regeln und ihr auferlegt die Rechtsverordnung für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, vor dem 1. Januar 2017 und alle anderen Gebäude vor dem 1. Januar 2019 zu erlassen.

Drei Jahre und zwei Monate später ist klar, die gesetzliche Frist für „Behördengebäude“ wäre auch mit einem Eilverfahren nicht mehr einzuhalten, zumal das BMWi gar keine diskussionsfähige Vorlage in der Schublade hat. Drei Viertel der Legislaturperiode wurden in Sachen EnEV trotz des bekannten Reformbedarfs vertrödelt. Für „normale“ Gebäude erscheint die Deadline 1. Januar 2019 noch bequem erreichbar zu sein, ein Rückblick zeigt aber, dass selbst zwei Jahre für einfache EnEV-Weiterentwicklungen schnell knapp wurden. Beispielsweise war die Bundesregierung durch die Neuverteilung der Verantwortlichkeiten für Bau und Energie nach der letzten Bundestagswahl im Themenfeld EnEV fast ein Jahr kaum handlungsfähig. GLR