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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Neue EnEV: Neubau mit Sanierungsfahrplan

Ja nach Quelle soll heute, in den nächsten Tagen oder erst Ende Oktober die EnEV 2012/13 öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Dort wo die Detailarbeit in den Ministerien erledigt wird, ist man über die frühen Termine allerdings eher irritiert. Grundsätzliches sei zwar abgestimmt, jedoch noch nicht konsistent in einen Verordnungstext eingearbeitet.

Was aber schon jetzt klar ist: Kaum jemand wird von der neuen EnEV begeistert sein. Die Immobilienverbände haben anhand der bereits bekannten Eckpunkte moniert, dass höhere Neubauanforderungen für alle Beteiligten „immense Kostensteigerungen“ bedeuten und deswegen grundsätzlich abzulehnen sind. Dabei wird auch auf regionale Aspekte verwiesen, wohlwissend, dass es Mitgliedsunternehmen gibt, die bereits mindestens den Passivhaus-Standard umsetzen und damit am Markt erfolgreich sind. Dass der Bestand nicht angetastet werden soll, wird in der Wohnungswirtschaft erwartungsgemäß begrüßt. Haus & Grund: „Die aktuellen energetischen Anforderungen stellen auf absehbare Zeit die Grenze des finanziell und technisch Machbaren im Bestand dar. Ein Mehr würde Vermieter und Mieter völlig überfordern.“

Andere Verbände und Organisationen monieren die vorgesehenen Neubau-Verschärfungen als zu lasch. Und dass es im Bestand keine strengeren Anforderungen geben soll, wird mancherorts heftig kritisiert. Was jedenfalls kaum zusammenpasst, sind das neue Anforderungsniveau und die Baurealität sowie die Förderpraxis. Setzt man diese als „wirtschaftlich zumutbar an“, bleibt die EnEV 2012/13 im Neubau automatisch weit hinter dieser Definition zurück – denn sie wird bereits heute vielfach übererfüllt. Und nach den Plänen der Bundesregierung – bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand zu haben – müsste eigentlich jeder nach der EnEV 2012/13 geplante Neubau bereits unter Berücksichtigung eines Sanierungsfahrplans errichtet werden, damit seine Klimaneutralität einigermaßen wirtschaftlich realisiert werden kann. GLR

Kolportierte Eckpunkte der EnEV 2012/2013

  • Der zulässige Primärenergiebedarf soll für Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 % abgesenkt werden.
  • Für Bestandsgebäude soll es keine neuen oder strengeren Anforderungen und keinen „Sanierungszwang“ geben.
  • Das Verbot für Nachtspeicherheizungen soll aufgehoben werden.