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Energieeinsparverordnung

Neue EnEV: Gabriel und Hendricks legen Bremse ein

Im Frühjahr war man noch zuversichtlich, dass die neue EnEV noch vor der Sommerpause auf die Spur kommt. Nun hat Peter Rathert (BMUB) bei einer Fachtagung der EnBW berichtet, dass der Zeitplan wieder in Frage steht – und einige Inhalte ebenfalls.

„Neu Denken“ verordnet

Das BMWi hatte bereits ein Diskussionspapier erarbeitet. Das fand aber weder Zustimmung bei Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, noch bei Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt und Bau. Ihre Kritik: das Ziel der Optimierung mit wesentlicher Vereinfachung, hoher Klimaschutzwirkung und niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten sei nicht genügend erfüllt. Deshalb haben die beiden Minister „neu Denken“ verordnet. Der bisherige Entwurf ruht. Wie schnell man die geforderte eierlegende Wollmilchsau findet, ist allerdings nicht absehbar, der Zeitplan deshalb ungewiss.

Die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie muss eigentlich bis Ende 2016 umgesetzt sein, was auch eine Verschärfung der Neubau-Vorgaben bedeutet – doch gerade die Verschärfung steht nun auch wieder in Frage. Immer mehr Stimmen sprechen sich gegen eine Verschärfung aus. Das gehe sogar soweit, dass man bereit sei, sich mit der EU mit dem Hinweis auf die Flüchtlingssituation in Deutschland auf Diskussionen einzulassen.

EnEV und EEWärmeG werden zusammengeführt

Was fest steht, ist die Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG. Alleine das macht diese Novelle komplexer als die vorigen, auch weil es eine Neuregelung der Primärenergiefaktoren erforderlich macht. Auch hier ist vieles in der Diskussion, beispielsweis ein Wechsel zu einer Bewertung auf CO2-Basis. Möglich sei auch, dass die Primärenergie-Bewertung in eine eigene Verordnung ausgelagert wird.

Klar ist wohl auch, dass im Gebäudebestand keine Verschärfung der Anforderungen vorgenommen wird und die neue DIN V 18599, die schon fertig ist und im Sommer 2016 erscheint (GEB wird berichten), zur zentralen Bewertungsnorm wird und DIN V 4701-10 / 4108-6 mit einer Übergangsfrist ablöst.

Die Vorarbeiten sind also fertig, was jetzt fehlt, ist die neue EnEV, die dann nicht mehr so heißen wird. Und ist dieses geschafft, geht das Spiel wieder von neuem los, denn Brüssel überabeitet gerade die EU-Gebäuderichtlinie… GLR