Nun steht die EnEV 2014 auch als vollständiger Text zur Verfügung: Im Bundesbauministerium ist auf Basis der am 16. Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung eine nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2014 erstellt worden.
Nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2014, Stand: 07.11.2013
Die meisten Neuerungen der EnEV treten sechs Monate nach der in Kürze anstehenden Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft; voraussichtlich im Mai 2014. Viele Änderungen wirken aufgrund ihrer konkreten Datierungen jedoch erst später oder deutlich später, beispielsweise die Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom, die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte und das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Öl- und Gas-Standardheizkessel unter bestimmten Bedingungen.
Trotzdem bleibt den Akteuren aufgrund von Vorlaufzeiten und Wirksamkeitsbedingungen nur wenig Zeit, sich mit der EnEV 2014 und den daraus abzuleitenden Empfehlungen für Bauherren und Modernisierer vertraut zu machen. Die wichtigsten Neuerungen erläutert der Bericht „Neue EnEV am Start“ in GEB 11/12-2013 (erscheint am 21. November 2013, kostenloses GEB-Probe-Abonnement). GLR
ENERGIEEINSPARVERORDNUNG