Die Länder fordern nun, dass umgehend die bereits zugesagte Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für die Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG einberufen wird. Damit dürfte klar sein, dass die nächste EnEV aus zeitlichen Gründen kaum mehr als das Pflichtprogramm für die noch offenen Punkte aus der EU-Gebäuderichtlinie bzw. dem Energieeinsparungsgesetz umfassen wird und eine Neuausrichtung später erfolgt.
Die Wohnungswirtschaft hat die Haltung der Länder begrüßt und fordert, die EnEV stärker an einer Senkung des Endenergiebedarfs auszurichten und am Ziel der CO2-Senkung zu orientieren. Dies wird auch in einem vom Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium vorgelegten BBSR-Gutachten als zukunftsfähigste Lösung bezeichnet, allerdings aufgrund der Erfordernis, dafür neue Anforderungsgrößen in der EnEV zu definieren und die KfW-Effizienzhausniveaus anzupassen nicht empfohlen. Zum Thema gab es bereits einen Vorstoß, über den wir im GEB-NL (EnEV verfehlt Steuerungswirkung für Klimaschutz) berichtet hatten. GLR