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Energieeinsparverordnung

23. Auslegung der EnEV

© iStock / Thinkstock
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 7. August 2017 den 23. Teil (XXIII) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er liefert Antworten zur Begriffsbestimmung Klimaanlage, zur Klimaanlageninspektion und zum Geltungsbereich von Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen im Rahmen der am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle. Gleichzeit ersetzt er die Auslegung XIX-9 vom 1. August 2014 zum gleichen Thema.

Durch die Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf www.bbsr-energieeinsparung.de und als PDF-Dokumente auf www.dibt.de. GLR