Der Gesetzentwurf des BMWi ist jedoch noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. In einer Stellungnahme hat der GIH Verbesserungsvorschläge für die Novelle zusammengefasst.
Nach Information des GIH sei zu erwarten, dass die Energieauditpflicht für rund 3500 Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von maximal 500 MWh/a entfällt. Anlässlich der Stellungnahme hat der GIH auch seine Forderung wiederholt, dass in Gesetzen genannten Normen Energieberatern und Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem schlägt er vor, die derzeitigen Zulassungsanforderungen für „Energieberatung im Mittelstand“ auch für Auditoren anzuwenden.