Ab dem 1. Juli werden Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom Bafa. Das Verfahren in der EBW wird damit dem bei der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angepasst. Die Beratungsempfänger können sich im Förderverfahren durch die Energieberaterin/ den Energieberater vertreten lassen.
Derzeit haben Energieberatende, die viel Energieberatung in Wohngebäuden machen und individuelle Sanierungsfahrpläne ausstellen, ein Problem: Aufgrund der immer wieder langen Bearbeitungszeiten beim Bafa müssen sie auf ihr Geld warten. Das summierte sich teilweise auf zehntausende Euro und gefährdete die Liquidität der Beratenden. Hier würde das neue Verfahren Verbesserungen bringen.
Die Beratenden erhalten künftig ihr Honorar sofort vom Beratungsempfänger, die Hausherren oder Immobilienunternehmen bekommen den Zuschussanteil nach Bearbeitung durch das Bafa zurück. In Forum des Gebäude Energieberater wird das kontrovers diskutiert. Die Vorteile für die Berater sind positiv, die Anträge sind aber komplex und könnten Bauherren abschrecken. Außerdem müssen sie in Vorleistung gehen. Beides könnte dazu führen, dass sie eine Beratung mit iSFP erst gar nicht in Anspruch nehmen. Und auch bei eventuellen Rückfragen des Bafa müssten sie diese beantworten oder sich wieder an ihren Berater wenden. „Es wurde ein Mehraufwand für die Mitarbeiter des Bafa bei der Prüfung der Unterlagen und für uns sowie den Kunden geschaffen“, argumentiert ein Berater im GEB-Forum. „Jedoch sollten wir uns bewusst sein, dass Aufträge unser Einkommen bedeuten und der Markt momentan unsicher ist. Es fühlt sich an wie eine gestörte Ampel, die kurz rot blinkt, dann gelb bleibt und wir warten ab, während die grüne Birne komplett defekt ist. An einer Kreuzung, an der alle Ampeln defekt sind, ist ein Crash vorprogrammiert“ so das Bild eines anderes Diskutanten. In der Signal-Gruppe Berufseinstieg kündigte ein Kollege an, er werde ab dem 1. Juli keine iSFPs mehr anbieten oder „nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wenn er den Verwaltungsakt selbst übernimmt. Erst warten wir Monate auf unser Honorar und anstatt daran was zu ändern wird einfach alles auf den Kunden abgewälzt. Schade für den iSFP - ich denke aber, dass die Zahlen enorm zurück gehen werden mit den neuen Richtlinien.“
Für Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH, überwiegen aber die positiven Aspekte. Einige Mitglieder hätten zwar Sorge, dass Kunden vor den (anfangs) hohen Kosten des iSFPS zurückschrecken könnten und diesen dann nicht beantragen werden. Durch die neue alternative Möglichkeit, in Vollmacht für den Kunden die Förderung weiterhin selbst zu beantragen, wird auch diesen Mitgliedern nun eine Option gegeben. Unabhängig von der Umstellung sei es dringend notwendig, die Bearbeitungszeiten beim Bafa zu verkürzen, so Weismann. pgl