Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Gemeinsam mit Nachbarn heizen

Wer sich an ein Fernwärmenetz anschließt, kann recht einfach die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Das wird realistisch betrachtet vor allem in großen Städten möglich sein. Andernorts müssen sich Eigentümer Alternativen überlegen. Grundsätzlich kann ein Gebäudenetz in vielen Fällen eine Lösung darstellen. In ländlichen Regionen, wo beispielsweise ein Landwirt die Nachbarn mit Wärme aus seiner Hackschnitzelheizung oder einer Biogasanlage versorgt, sind solche Netze bereits ab und an zu finden. In städtischen Gefilden und auch in der deutschlandweiten Statistik hingegen spielen sie bislang so gut wie keine Rolle. Gerade mal 222 Förderanträge für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung oder den Anschluss an ein Gebäudenetz sind von Januar bis April 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen. 

Der Bau eines Gebäudenetzes ist ein aufwändiges Unterfangen

Die Förderung von Gebäudenetzen ist komplex geregelt und kann für ein und dasselbe Vorhaben sehr unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist, die Eigentümer:innen darauf hinzuweisen, dass es sowohl für die Gesamtsumme der Förderung als auch für die Verteilung auf die einzelnen eine entscheidende Rolle spielt, wer Betreiber:in des Gebäudenetzes ist – ein einzelner Eigentümer, eine GbR oder andere Rechtsform oder ein Dritter (Contractor). Egal, von wem das Gebäudenetz betrieben wird – seine Errichtung ist ein aufwändiges Unterfangen. Damit es gelingt, sind neben Energieberater:innen auch Jurist:innen und Steuerberater:innen gefragt. Denn Leitfäden oder beispielhafte Lösungen, an denen sich Interessierte orientieren können, sind bei Beratungsorganisationen, den Eigentümerverbänden oder den Verbraucherzentralen bislang nicht zu finden. Deshalb lohnt sich ein Blick in den unseren Beitrag in der aktuellen Ausgabe GEB 06-2024.