Viele Förderprogramme lagen seit November auf Eis. Dazu zählte auch die Förderung der Energieberatung. Der Förderstopp ist nun aufgehoben.
Für Energieberatende ist das eine gute Nachricht. Im Forum des Gebäude-Energieberater war große Verunsicherung zu spüren, vor allem bei denjenigen, die sich auf Energieberatung spezialisiert haben. Eine Umfrage des GIH hatte gezeigt, dass einige sogar um ihre Existenz fürchteten.
Nun geht es in altem Umfang weiter. Die Förderung liegt bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1700 Euro. Wer Wohnungseigentümergemeinschaften berät, kann dafür 500 Euro einmalig pro WEG bei einer Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung ansetzen.
Auf der Webseite des Bafa, das für die Vergabe der Mittel zuständig ist, war am 19. Januar am Nachmittag die Freigabe der Fördermittel noch nicht nachvollzogen.
Ebenfalls wieder freigegeben sind die Mittel aus der Bundesförderung Wärmenetze, BEW. Auch das ist aufgrund der engen Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung wichtig. pgl