Änderungen zur Erklärung der Verwendungsnachweise sind bereits am 3. März 2025 in Kraft getreten.
Ist der Antragsteller eine natürliche Person, müssen Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum angegeben werden. Bei juristischen Personen muss die Steuernummer (sofern vorhanden) angegeben werden. Für Fälle, in denen keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden kann, kann stattdessen die Nummer des für den Antragstellenden zuständigen Finanzamtes (=Finanzamtsnummer) mitgeteilt werden. Quelle: Bafa / pgl