Sowohl ausführende Handwerker als auch Energieversorger bzw. bei diesen angestellte Berater sollen künftig die geförderte Energieberatung durchführen können. Damit würde ein Prinzip aufgegeben, das in der bestehenden Richtlinie zum Ausschluss der Förderung führt.
Unverständlich ist dem Netzwerk, dass Berater für Nichtwohngebäude-Programme nicht zugelassen werden – obwohl sie dafür nachweislich qualifiziert sind – weil ihre Grundausbildung nach § 21 der EnEV nicht passt. Zeitgleich wird aber im selben zuständigen Ministerium die Unabhängigkeit zur Disposition gestellt, um die Beraterzahlen zu erhöhen.
Existenzgrundlage der freien Berater gefährdet
Dem DEN ist vor allem die Öffnung in Richtung der Energieversorger ein Dorn im Auge: „Die Zulassung von EVU als Energieberater würde dazu führen, dass steuerfinanzierte Fördermittel kleinen Beratungsunternehmen die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Es ist davon auszugehen, dass die EVU diese Leistungen kostenfrei erbringen und damit den freien und nicht absatzgetriebenen (wirtschaftlich unabhängigen) Beratern die Existenzgrundlage entziehen. Die geforderten Planungsleistungen können nicht zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Eine Kofinanzierung der EVU wäre subventionierter Wettbewerbsvorteil mit der Folge des wirtschaftlichen Ruins in kleinen Beratungsunternehmen. Es sind aber genau diese kleinen Unternehmen, die auf hohem Niveau seit Jahren Beratungen und Umsetzungen der energetischen Sanierung vorantreiben.
Dass die Expertenliste für die eingetragenen Experten immer noch kostenpflichtig ist, ebenso wie die von der KfW angebotenen Produktschulungen zu den Förderprogrammen, wird vom Fördermittelgeber mit dem Hinweis des Marktvorteils begründet. Wenn jetzt, wie angestrebt, auch EVU und ausführende Handwerker diese Zulassung erhalten, entsteht ein von den freien Beratern finanziertes Anbieterverzeichnis. Insbesondere die EVU sind bereits heute mit ‚kostenlosen‘ Beratungsangeboten am Markt aktiv, die ausschließlich absatzgetrieben sind.“
Auch Aspekte, wie die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung aller eingetragenen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste sind für bei EVU angestellte Berater schwierig zu regeln.
Aufweichung ist kontraproduktiv
Kommentar des DEN zu den Plänen: „Eine Aufweichung der Qualität und Neutralität der Energieberater in der Expertenliste ist kontraproduktiv. Eine Erhöhung der Anzahl zugelassener Berater wird nicht automatisch eine Erhöhung der Sanierungsquote zur Folge haben. Nicht Quantität, sondern Qualität entscheidet!“
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt!
Was halten Sie von der geplanten Veränderung der Unabhängigkeit? Eröffnen sich dadurch mehr Chancen oder mehr Risiken für Energieberater? Wie wird das Ihr Tätigkeitsfeld beeinflussen? Werden dadurch mehr Energieberatungen in Deutschland stattfinden? redaktion.geb-letter@geb-info.de GLR