Damit Sanierungsmaßnahmen von der KfW gefördert werden, muss ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste die Förderfähigkeit der Maßnahme(n) bestätigen. Eingetragene Experten müssen ihre Eintragung regelmäßig verlängern, um weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und von KfW-Effizienzhäusern bescheinigen zu können. Seit Anfang Mai 2015 besteht nun die Möglichkeit, die Eintragung auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen zu verlängern. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste unter
www.energie-effizienz-experten.de
verantwortet.
Erleichterte Verlängerung bei Spezialisierung
Dies ist besonders für Experten interessant, die sich auf Sanierungen durch Einzelmaßnahmen spezialisiert haben, beispielsweise Energieberater aus dem Handwerk. Für sie erleichtert sich die Verlängerung: Anstatt wie bisher eine komplette energetische Fachplanung oder Baubegleitung durchführen und nachweisen zu müssen, können sie nun einzelne energetische Maßnahmen, wie den Einbau einer modernen Heizungsanlage oder die Erneuerung der Fenster, als Praxisnachweis einreichen. Voraussetzung ist, dass die technischen Anforderungen der KfW erfüllt werden.
Anforderungen für den Ersteintrag ändern sich nicht
Experten, die ihren Eintrag nur für die Antragsberechtigung für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern, verlieren jedoch die Berechtigung zur Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser. Die Qualifikationsanforderungen für den Ersteintrag in die Expertenliste ändern sich durch die neue Verlängerungsoption nicht. Unter
www.energie-effizienz-experten.de/service/downloads
finden Experten eine Übersicht, welche Nachweise zur Verlängerung des Eintrags erbracht werden müssen. Weitere Informationen sind unter
www.energie-effizienz-experten.de/faq
abrufbar. GLR